Zivilrecht von A-Z

Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Es ist vom Prinzip der Gleichordnung der am Rechtsverhältnis beteiligten Personen geprägt. Wichtigster Gesetzestext hierzu ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Den Gegensatz zum Privatrecht bildet das öffentliche Recht. Unter das Zivilrecht fallen fast alle Rechtsfragen des Alltags, da die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen natürlichen Personen oder zwischen Personen und juristischen Personen (z.B. Geschäften, Firmen) entstehen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

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